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14.06.2012 14:17 von Deutsche Kriegsopferfürsorge
Ende Februar 2012 wandte sich ein nach elf Auslandseinsätzen schwer traumatisierter Veteran und Reservist an die Deutsche Kriegsopferfürsorge.
Der Mann hatte als Hundeführer einmal an einem SFOR-, siebenmal an einem KFOR- und dreimal an ISAF-Einsätzen teilgenommen. Viele und schwer belastende Ereignisse führten nach seinem letzten Einsatz zum seelischen Zusammenbruch.
Der Soldat stellte im April 2011 einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung, schickte ihn an die Wehrbereichsverwaltung Süd. Mehr als ein halbes Jahr später (!), im Oktober 2011, kam die Antwort: Die Wehrbereichsverwaltung teilte ihm mit, dass der Soldat den WDB-Antrag bei der falschen Behörde gestellt habe. Begründung: Seine Gesundheitsstörung sei erst nach Ende der Dienstzeit aufgetreten. Deshalb sei die für ihn zuständige Behörde das Versorgungsamt. Dorthin habe man die Unterlagen nun weitergeleitet.
Das Verfahren schleppte sich, es tat sich nichts Entscheidendes. Der Veteran drohte ab Anfang März 2012 aus jeglicher Versorgung zu fallen. Er hätte für sich und seine Familie Hartz IV beantragen müssen. Bei der DKOF fand er fachkundige Betreuung. Sein Fallmanager musste rasch handeln. Mit Hilfe des DKOF-Rechtsanwalts wurden noch am gleichen Tag notwendige Anträge bei den richtigen Behörden gestellt. Durch gezieltes und entschiedenes Nachfassen unseres Rechtsanwalts ließ sich innerhalb von nur vier Tagen eine Lösung für den Kameraden finden. Bis zum Abschluss des WDB-Verfahrens ist die finanzielle und gesundheitliche Versorgung des Veteranen und seiner Familie nun sichergestellt.
Unsere DKOF-Fallmanager handeln bei der Betreuung von Betroffenen schnell, präzise und professionell. Tauchen im Rahmen der Betreuung Schwierigkeiten oder unvorhergesehen Ereignisse auf, können sie auf ein Netzwerk von Experten aus den Fachgebieten Traumapsychologie, Recht und Verwaltung zurückgreifen, das über ausgezeichnete praktische Erfahrung verfügt.
Nachtrag:
Das WDB-Verfahren ist mittlerweile mit dem Ergebnis „Posttraumatische Belastungsstörung; Grad der Schädigungsfolge von 30“ abgeschlossen worden. Die schnelle Antragstellung auf Wiedereinstellung nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) hat dazu geführt, dass der erfahrene Veteran und Reservist ab 1. Juni 2012 wieder als Soldat in das Dienstverhältnis besonderer Art aufgenommen wird und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand bei der Bundeswehr bleiben kann.
Durch die erfolgreiche und schnelle Arbeit der Fallmanager und Juristen der DKOF konnten eine drohende Versorgungslücke abgewendet und bürokratische Hemmnisse überwunden werden. Dem Betroffenen eröffnet sich nun eine neue Perspektive auf Therapie und berufliche Weiterentwicklung.
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Kommentar von Thomas Walther | 01.07.2012
Finde es Toll was da geleistet worden ist und Freue mich für den Kameraden und seine Familie das sie nun gelassener in die Zukunft schauen können.
Kommentar von Elisabeth Brück | 01.07.2012
Tolle Leistung von der DKOF !! So wurde der Familie schon mal eine Last abgenommen.
Aber immer noch ein Armutszeugnis für die Bundeswehr.
Kommentar von Holger Bieler | 01.07.2012
Ich danke Gott, daß es Euch gibt und danke Euch für die Hilfe, die Ihr diesem kameraden habt zuteil werden lassen! Es ist eine Scheande, wie man Hierzulande mit unseren Soldaten und Reservisten umgeht! Habt nochmals vielen Dank für das, was Ihr tut. Ich ziehe meinen Hut vor Euch!!!