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25.11.2011 20:55 von Deutsche Kriegsopferfürsorge
Eine unserer Aufgaben als "Deutsche Kriegsopferfürsorge" (DKOF) ist die Hilfe für Betroffene im Umgang mit Behörden, Ämtern und Verwaltungen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr. Gerade während eines Antrags auf Wehrdienstbeschädigung bitten uns viele ehemalige oder aktive Soldatinnen und Soldaten um Hilfe. Dadurch haben wir bereits viel Erfahrung im Umgang mit der Bürokratie sammeln können, doch immer wieder müssen wir neu erfahren, wie einzelne Mitarbeiter der Behörden mit Betroffenen umgehen. Hier drei aktuelle Beispiele aus unserer Arbeit:
1. Ihre Akte haben wir nicht - die muss bei der anderen Behörde sein
Wochenlang suchen wir diese Akte. Der Betroffene benötigt eine Akteneinsicht, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Wir telefonieren eine Woche lang mit allen möglichen und unmöglichen Ansprechstellen. Zum Schluss ist eines klar: Die Wehrbereichsverwaltung behauptet, die Akte sei an das Versorgungsamt zum Wohnort des Betroffenen abgeschickt worden - das Versorgungsamt behauptet, die Akte sei zur Wehrbereichsverwaltung geschickt worden. Beide Behörden bestätigen uns den jeweiligen Postausgang. Keiner hat einen Posteingang!
Tatsache bleibt: Die Akte ist verschwunden!
Als wir beide Bearbeiter der Behörden miteinander koppeln und sie auffordern, ihre Aussagen miteinander zu vergleichen, kommt folgendes Ergebnis heraus: Beide haben die Wahrheit gesagt, die Akte war verschickt, ist aber offiziell nie bei der anderen Behörde angekommen.
Nachdem wir weiter ermitteln, haben wir die Lösung und die Akte gefunden: Die Akte taucht in der Registratur des Versorgungsamtes in einem Stahlschrank auf. Dort hatte der für den Posteingang zuständige Bearbeiter wegen angeblicher Überarbeitung viele Akten einfach weggeschlossen, ohne sie zu registrieren und an die Fachabteilungen im Hause weiterzuleiten. Die Akten verstaubten im Schrank und waren offiziell gar nicht da. Wenn wir nicht beharrlich nachgeforscht hätten, wäre diese Akte dort wohl niemals aufgetaucht - mit katastrophalen Konsequenzen für den Betroffenen.
2. Die Akte liegt im Schrank - ich habe aber keinen Schlüssel
"Tatort" in diesem Beispiel ist der Sozialdienst der Bundeswehr. Dort betreut ein wirklich guter Berater einen noch aktiven Soldaten. Zusammen mit der DKOF versuchen wir zur Zeit, das Leben des Betroffenen zu regeln und seine Ansprüche gegenüber einer zivilen Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Es geht um viel Geld und um Fristen, die eingehalten werden müssen.
Leider fehlen uns Unterlagen und wir fragen nach einzelnen Dokumenten aus der Akte.
Aussage einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Bundeswehr: „Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen. Mein Chef ist krank geworden und alle Akten sind im Stahlschrank eingeschlossen, da komme ich nicht dran.“
Anruf nach einigen Tagen, das Wochenende ist vorbei: „Mein Chef ist immer noch krank, es kann sein, dass er bis Ende des Jahres nicht mehr in den Dienst zurück kommt - tut mir leid, die Akten sind eingeschlossen.“
Unser Anwalt ruft diese Mitarbeiterin an und erklärt ihr, dass es um eine Schadenssumme von ca. 500.000 Euro gehe, dass Fristen evtl. verstreichen würden und dass er sie persönlich dafür haftbar machen würde, wenn wir nicht baldmöglichst die entsprechenden Unterlagen bekommen könnten.
Zwei Stunden später ist der verschlossene Aktenschrank plötzlich geöffnet. Die Akte wird an den erkrankten Mitarbeiter des Sozialdienstes nach Hause geschickt, dieser sortiert die wichtigsten Unterlagen für uns aus und wir können weiterarbeiten. Wir wünschen übrigens gute Besserung und baldige Genesung! Danke für Ihre Hilfe - aber später einmal sollten Sie mit ihrer Mitarbeiterin ein Gespräch über den verschlossenen Aktenschrank führen...
3. Ich bin dann mal weg - Wegen Urlaub geschlossen
Ein weiterer Fall ist bereits beim Sozialgericht angelangt. Dort klagt der Betroffene auf die Anerkennung seiner WDB (Wehrdienstbeschädigung). Das Verfahren dauert bereits Jahre, und jeden Tag schaut der Betroffene verzweifelt in den Briefkasten - aber nichts tut sich. Nun müsste die Wehrbereichsverwaltung an das Gericht eine Stellungnahme abgeben - Fristen sind gerichtlich angeordnet, der Termin droht zu verstreichen!
Aus den Akten entnehmen wir ein Schreiben an das Gericht: Hierin kündigt die Wehrbereichsverwaltung an, dass innerhalb der nächsten Wochen keine Stellungnahme an das Gericht ergehen kann, der gerichtliche Termin also durch die Bundeswehr nicht eingehalten wird.
Zitat, Mitarbeiterin der Wehrbereichsverwaltung:
"Da mein Jahresurlaub ansteht, wird mir die Erledigung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nicht möglich sein, selbst wenn die Stellungnahme in den nächsten drei Wochen eingeht."
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Jahresurlaub - hoffentlich treffen Sie nie den Betroffenen persönlich - es könnte sein, dass er das mit Ihrem Urlaub etwas anders sieht...
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Kommentar von Stephan | 25.11.2011
Es ist erschreckend, was ihr da schreibt. Aber es ist gut, dass es euch gibt und wenigstens einer da ist, der den Betroffenen hilft. Macht weiter so!
Verständnisfrage: warum geht es in dem zweiten Beispiel um 500.000 Euro? Das erscheint mir für eine BU-Versicherung aber ziemlich hoch, oder? Verstehe ich nicht.
Kommentar von DKOF | 25.11.2011
@ Stephan:
Man nehme einen jungen Mann, Alter 25 Jahre. Private Vorsorge: BU-Versicherung mit 1.000 Euro netto / Monat.
Macht im Jahr 1.000 x 12 = 12.000 Euro.
Bis zum "normalen" Rentenalter sind das ca. 40 Berufsjahre, also 12.000 x 40 = 480.000 Euro
Kommentar von Robert Markowski | 26.11.2011
Das Vaterland dankt für die Pflicht, Treue und das geopferte Leben in seinem Dienste.
Kommentar von Bernd Friedlein | 27.11.2011
1. Legen Sie unseren Bescheid vor, dass wir diesen korrigieren können.
2. Ein Kompaniefeldwebel sprach von ruhigem Kontigent.
3. .... nach all den Jahren stelle ich ein Verbitterungstrauma fest.
4. Kein Attentat, Verkehrsunfall........
5. und und und....
Hoppla.
Es muss gerade auch für das Jahr 2011 festgestellt werden, dass spätestens nach WK2 die Verwaltung nebst den Gerichten und gerade auch das sogenannte Begutachterwesen sich darauf eingestellt haben, berechtigte Ansprüche von Soldaten/Veteranen mit allen verfügbaren Mitteln abzulehnen. So gesehen nichts Neues für Soldaten, die im Auftrage des Staates ihren Beruf ausüben und bei Bedarf und Not komplett in das Leere auf diesen Behördenfluren laufen.
Nein, neu ist das nicht.
Selbst Spätheimkehrerer WK2, nach jahrelanger Gefangenschaft, wurden in der gleichen Weise rigerors und gnadenlos verarscht wie die heutigen "Jungen" es erleben. Dies zeigt gerade auch seit Bestehen der BW der Leidensweg der vergessenen Soldaten des kalten Krieges, Radarstrahlenopfer, die mittlerweile seit 40 Jahren sich mit solch einem System rumschlagen, 80 % Ablehnungen bei 4.000 Anträgen.
Neu ist nur, dass es aktuell gar keine "Spezialverwaltung" mehr gibt, mit allen Konsequenzen. Im Zuge vielzähliger Reformen finden sich die wenigen, noch kompetenten Manager und Mitarbeiter als bessere Anhängels von Landratsämtern und Landessozialämtern. Oder sind im Ruhestand, wurden wegrationalisiert. Die übriggebliebenen Sachbearbeiter sind froh, nicht im Heuzungskeller gelandet zu sein, noch ein bisschen Würde zu haben.
Ebenfalls neu ist, dass sich der Anspruchsträger Soldat/Veteran mit Inkompetenz herumzuschlagen hat, weil nicht mal mehr Basiswissen vorhanden ist, da verschwinden auch schon mal Akten, geht man in Urlaub, produziert fehlerhafte Bescheide in Masse.
Und die ausgedünnten Amtsärzte, ausgelutscht ohne Ende, berufen sich auf Diagnosen, die nicht mal ansatzweise für ICD10 anerkannt sind, der neueste Gag ist die "Verbitterungs-Traumatisierung", und die steht nun mal versus PTBS. Verwaltung hat seit den 1990zigern die Amtsärzte heruntergefahren, da kann es auch schon mal vorkommen, dass Veteranen von Allgemeinärzten oder sonstigen nicht psychiatrisch - schon gar nicht kriegserfahrenen Psychiatern - beurteilt werden.
Beste Grüße aus Hannover
Bernd Friedlein
Kommentar von Trumpfheller, Peter | 08.01.2012
Alle im Staatsdienst eingesetzten Zivilisten, welche für (gegen) Soldaten tätig sind, sollten einen Einsatz in Afghanistan (oder so) hinter sich haben!!! Das wäre auch eine Möglichkeit, "Kriegsinvaliden" (so heißen die doch, oder nicht?) wieder Arbeit zu geben! Ich habe leider schon (u. z.T. mit Erfolg) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unsere zivilen und "für uns arbeitenden" Dienststellen einreichen müssen! Diese ganze Bürokratie sollte menschlicher werden und vor allem sollten die Sachbearbeiter versuchen in erster Linie Bestimmungen für und nicht gegen Soldaten auszulegen!!!