Stand 9. Mai 2010
Die gezielte Befragung vieler Veteranen hat ergeben, dass die psychologische, ärztliche und soziale Betreuung nach einem Einsatz oft nicht gewährleistet und die weitergehende Versorgung, auch durch die Versorgungsämter, häufig nicht sichergestellt ist. Um dieses Fehl aufzufangen sind mittlerweile einige vorsichtige Justierungen vorgenommen worden, um die Betreuung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vor, während und nach einem Einsatz zu verbessern.
Die rasch anwachsende Anzahl an Selbsthilfegruppen ist ein Beleg für die Unzufriedenheit und Not der Betroffenen und das Fehlen geeigneter und ernsthaft staatlich geförderter Strukturen. Tatsächlich arbeitet die Selbsthilfe der Soldaten ohne jegliche Unterstützung des Dienstherrn.
Im Sozialgesetzbuch, fünftes Buch findet sich unter § 20c die Förderung der Selbsthilfe:
(1) Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 3. pp.
Da die Soldaten allerdings nicht "Versicherte" sind, kann die Selbsthilfe der Soldaten dort nicht beantragen. Das bedeutet, dass all die kleinen, guten, segensreichen, wichtigen und seelsorgerisch notwendigen Projekte engagierter Angehöriger oder anderer Menschen seit Jahren ohne Förderung arbeiten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Selbsthilfe der Soldaten in einem Land, in dem die Bevölkerung grundsätzlich gegen den Einsatz der Soldaten eingestellt ist, kaum Spenden einwerben kann.
Die Deutsche Kriegsopferfürsorge fordert, dass für die Selbsthilfe der Soldaten ein Topf geschaffen wird, in den jährlich hinreichend Mittel fließen. Aus diesem Topf kann sich die Selbsthilfe der Soldaten dann auf Antrag finanzieren. So werden die Soldaten dem SGB V gleichgestellt.
Für die Angehörigen gibt es ebenfalls zahlreiche Angebote der Unterstützung durch die Bundeswehr. Aber auch hier sind die Betroffenen sehr oft der Meinung, dass gerade nach dem Auslandseinsatz die Betreuung nicht annähernd ausreicht. Auch hier ist die rasch anwachsende Anzahl an Selbsthilfegruppen ein Beleg für die Unzufriedenheit der Betroffenen und für das Fehlen geeigneter und ernsthaft geförderter Strukturen.
Angehörige gefallener und verunglückter Soldaten, die über Einmalentschädigung oder Rentenleistung nicht aufgeklärt wurden und diese deshalb auch nicht beantragen, sieht und berät die Deutsche Kriegsopferfürsorge mit großer Regelmäßigkeit. Den Schmerz und das Leid über den gravierenden Verlust eines Angehörigen kann niemand lindern, keine Verwundung kann rückgängig gemacht werden. Aber die Folgen können gemindert werden. Die Gesetze hierfür sind ausreichend. Die Strukturen hingegen nicht.
Grundlage für die Betreuung und Entschädigung der Betroffenen ist meist die anerkannte Wehrdienstbeschädigung (WDB), die eine Versorgung nach den geltenden Gesetzen eröffnet wie beispielsweise nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV), den Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF) oder den Leistungen nach den jeweils relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB).
Für den Antrag auf WDB sind zwar noch die dem Soldaten bekannten Stellen zuständig (Truppenarzt, Soldat, Disziplinarvorgesetzter), doch danach wird diesen Stellen das Verfahren aus der Hand genommen und das Antragsverfahren benutzt Wege, die wenig transparent und sehr bürokratisch sind
Im
Ergebnis werden überwiegend die vorliegenden Beschädigungen der
Einsatzsoldaten zwar zunächst durch ein truppenärztlich-medizinisches
Gutachten klar anerkannt, Monate später aber durch ein ziviles
Gegengutachten bestritten. Hier erkennen wir eine vorsätzliche Methode:
Die Gegengutachten werden durch speziell dafür ausgesuchte Gutachter
geschrieben, die zum Teil in völlig unterschiedlichen Fällen
verschiedener Patienten Textbausteine mit identischem Wortlaut
verwenden.
Dem so betrogenen, betroffenen Soldaten bleibt
letztlich nur der Rechtsweg offen. Die Verfahren ziehen sich über Monate
und Jahre hin und landen schließlich bei den ohnehin überlasteten
Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten - je nach Antragsgrund.
Die Transparenz der Entscheidungen, ebenso der Weg
der Entscheidungen selbst, ist in keinem Fall gegeben. Anders als z.B.
in Personalangelegenheiten, die weitgehend nachvollziehbar und offen
entschieden werden, wird in Beschädigtenverfahren versucht, möglichst
wenig darüber zu informieren. Während des Verfahrens darf der Betroffene
noch nicht einmal Gutachten einsehen, selbst der Erst- Gutachter wird nicht darüber informiert, wie seine wertenden Aussagen umgedeutet werden. Die Vergabe an externe Gutachter, die nach Aktenlage entscheiden, erfolgt nach einem nicht nachvollziehbaren System.
Der junge und kurzdienende Soldat auf Zeit (SaZ) wird
zwischenzeitlich entlassen, der Reservist beendet seine Wehrübung, bei
Berufssoldaten wird evtl. ein Dienstunfähigkeitsverfahren seitens des
Dienst herrn eingeleitet, ohne dass
abschließend über die WDB entschieden ist. Die zivilen Versorgungsämter
wollen nicht über Entschädigungsleistungen entscheiden, weil die
Behörden innerhalb der Bundeswehr vorentscheidungspflichtig sind.
Das
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz kann nicht in Anspruch genommen werden,
weil die WDB noch nicht anerkannt ist. Oder aber der Betroffene hat
seinen Dienstunfall / seine Wehrdienstbeschädigung vor dem Stichtag des
Gesetzes erlitten – dann geht er leer aus.
Bei noch aktiven Soldaten schreibt der Truppenarzt die Betroffenen
zwar krank, kann aber zum Fortgang des Verfahrens ebenso wenig beitragen wie die Truppenvorgesetzten.
Die Betroffenen erleiden zusätzlich zu ihrer
Beschädigung nun auch noch den finanziellen Ruin, da sich die
Sicherungssysteme gegenseitig blockieren: Die zivilen Versorgungsämter
verweisen auf die zuvor zuständige WBV, diese verweist auf das
Sanitätsamt, dieses verweist auf externe Gutachter. Dass es den
Sachbearbeitern in der WBV untersagt ist, direkt beim Sanitätsamt über
den jeweiligen Fall Informationen einzuholen, ist ein treffendes
Beispiel für die kleinen Fehler im System, die beim Betroffenen große,
existenzbedrohende Wirkung zeigen.
Für die bereits entlassenen
Soldaten hört die Betreuung und Fürsorge der Bundeswehr auf. Die
Rettungskette, die im Einsatzland schnell und zielführend beginnt, die
Hilfe bis zur Versorgung in einem Bundeswehrkrankenhaus in Deutschland
sicherstellt, bricht ab. Die Betroffenen fühlen sich alleine gelassen.
Und sie sind es auch. Keine Anerkennung, keine Hilfe, kein Einkommen,
keine Betreuung, keine Krankenversicherung.
Dieses Verhalten
steht im Gegenspruch zur eigenen Gesetzgebung: „Der Bund hat im Rahmen
des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und
des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach
Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen.“ (§ 31 SG, gilt auch für
Grundwehrdienstleistende)
Aus
unserer Erfahrung heraus bewertet, könnten bereits kurzfristig Lösungen
für diese Problematik gefunden werden, wenn man nur wollte. Die
Deutsche Kriegsopferfürsorge bietet diese Lösungen bereits an:
Denkbar
ist z.B. die Betreuung der Betroffenen durch einen „Fallmanager“ -
einen Beitrag, den wir bereits leisten - damit die Betreuung und
Fürsorge der Bundeswehr nicht abreißt, wenn sie am nötigsten ist. Der
Fallmanager nimmt den Soldaten in Empfang, bespricht mit ihm die zu
beseitigenden Nöte, die persönlichen Wünsche und die möglichen
Gesetzesmittel zur Schaffung einer Perspektive und Sicherstellung der
Versorgung.
Über interne Weisungen bei der Bundeswehr könnte erreicht werden,
dass die Verfahrenswege gestrafft werden und im Sinne der Betroffenen
wohlwollend, transparent und nachvollziehbar entschieden wird. Es gilt hier, der Intention des Gesetzgebers zu folgen, nämlich den im Grunde fürsorglichen Charakter der Entschädigungsgesetzgebung in
der Truppe wie auch bei den Versorgungsämtern zu installieren. Jede
andere Auslegung als die Fürsorglichkeit ist nicht mit dem Gesetz
vereinbar und widerspricht zudem der sonst in der Truppe gelebten
Fürsorge.
Die gängige Praxis, dass den
bundeswehr-intern angefertigten Gutachten über unsere Einsatzsoldaten
durch lediglich einen externen Gutachter „nach Aktenlage“ widersprochen
werden kann, könnte durch die Implementierung eines Gutachterausschusses
mit Mehrheitsbeschluss beseitigt werden, wie es in anderen Institutionen
bereits üblich ist.
Mittel- und langfristig sollte erreicht
werden, dass die Stellen, die für die Beschädigten zuständig sind, in
straffen Strukturen effektiv für das Wohl der Betroffenen arbeiten und
sich an ihren Auftrag erinnern, Dienstleistungen FÜR die Soldaten zu
erbringen. Momentan geben die Streitkräfte die Beschädigten zu oft
unversorgt in die Verantwortung ziviler, oft regional unterschiedlicher
Behörden und Ämter ab und schließen den Vorgang, ohne dass selbst eine
Erstversorgung stattgefunden hätte.
Das gut gemeinte Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist
weitaus hinderlicher als nützlich. Betroffenen erschließt sich zum
Beispiel nicht, warum bewusst eine Stichtagsregelung für die
Vergangenheit gewählt worden ist, schwer betroffene Soldaten aus dem
Jahr 2002 aber nicht berücksichtigt werden. Die Anwendung des Gesetzes
in der Praxis sollte verbessert werden. Es stößt auf völliges
Unverständnis bei den Betroffenen, wenn - trotz Vorliegen einer WDB mit dem Grad der Schädigung von 70% - bei Antrag auf Schutz durch das Gesetz die Antwort erteilt wird, es müsse nun zunächst die „Arbeitsfähigkeit“ untersucht werden.
Ebenso unverständlich
scheint es zu sein, dass das Gesetz lediglich von einem „Erkennen“ der
Beschädigung spricht, in der Praxis aber auch hier auf die „Anerkennung“
durch zivile Behörden gewartet wird. Das Gesetz erweckt letzten Endes
bei vielen Betroffenen Wünsche, deren Erfüllung die Bundeswehr nur
ungenügend nachkommen kann.
Die meisten Betroffenen sind in einer ernsthaften und nicht hinzunehmenden persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Notlage. Selbst viele der Kameraden, die im Jahr 2003 in Kabul mit ihrer Busbesatzung in die Luft gesprengt wurden, mussten sich Widerspruchs- und Klageverfahren unterwerfen, zum Teil sind diese noch anhängig. Die Soldaten müssen im Krankenbett langjährige Widerspruchsverfahren erdulden. Das gutachterliche und juristische Gezerre ist würdelos, wenn man den Einsatz und die Opfer dieser Soldaten bedenkt.
Wir
erinnern als Organisation daran, dass mittlerweile mehr als 270.000
Soldaten einen Auslandseinsatz für die Bundesrepublik Deutschland
geleistet haben und jährlich ca. 20.000 Soldaten als Veteranen nach
Deutschland zurückkehren. Wir liegen in der Versorgung weit im Soll.
Deutschland hat einen Zug in Bewegung gesetzt und ist nun dabei, vorne
mäßig engagiert Gleise anzubauen. Eine Entgleisung ist vorprogrammiert.
Die
Deutsche Kriegsopferfürsorge hat in den vergangenen Monaten bereits
mehrfach Soldaten davon abgehalten, sich ihr Recht mit Waffengewalt zu
erzwingen. Junge, zum Kämpfen ausgebildete und verzweifelte Menschen,
die kein Einkommen, keinen Krankenversicherungsschutz und keine
Perspektive mehr haben, tendieren dazu, schnelle Entscheidungen mit
Konsequenzen zu treffen, die sich in der Situation richtig anfühlen
mögen, die auf lange Sicht allerdings furchtbar sind. Es ist aus unserer
Sicht nur eine Frage der Zeit, bis ein solch verzweifelter, verarmter
Soldat zur Waffe greift, zumal über das Weiterverwendungsgesetz
traumatisierten Soldaten der Zugriff auf Dienstwaffen ermöglicht wird.
Wir
müssen gemeinsam und möglichst schnell alles daran setzen, die
Situation der Betroffenen nachhaltig und ernsthaft zu verbessern. Dies
bedeutet vor allem, dass für die Betreuung der Soldaten ernsthaft und
ehrlich Geld zur Verfügung gestellt werden muss. Die Bedürfnisse der
verwundeten, kranken Heimkehrer dürfen nicht länger vom
Kausalzusammenhang Krieg abgekoppelt bleiben.
Für die Deutsche Kriegsopferfürsorge
Berlin, den 29. April 2010
Andreas Timmermann-Levanas
Oberstleutnant a.D.